Africa Oil legte Berufung gegen die von der Kenya Revenue Authority erstellten Körperschaftssteuer- und Mehrwertsteuerveranlagungen ein.
Eine Berufung gegen die Entscheidung
Africa Oil gibt bekannt, dass das kenianische Steuerberufungsgericht im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen 2012 und 2017 entscheidet. Das Gericht entscheidet in Bezug auf die Steuer zugunsten des Unternehmens. Allerdings gibt er der Verwaltung in Bezug auf die Umsatzsteuerbeiträge Recht. Das Unternehmen legt jedoch beim High Court in Kenia Berufung ein, um diese Entscheidung anzufechten.
Der High Court in Kenia verkündete kürzlich seine Entscheidung. Die Berufung bezüglich der Bewertung der Mehrwertsteuer fällt teilweise zugunsten von Africa Oil aus. Die Mehrwertsteuer beläuft sich nunmehr auf 18,7 Millionen US-Dollar. Für die andere Seite des Falles dürfte das Berufungsverfahren die Liquidität des Unternehmens nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ein nicht endgültiger Rechtsstreit
Africa Oil denkt über rechtliche Konsequenzen nach dieser Entscheidung nach. Das Unternehmen ist ein kanadisches Öl- und Gasunternehmen. Es verfügt über Produktions- und Entwicklungsanlagen in der Tiefsee in Nigeria.
Das Unternehmen besitzt auch Vermögenswerte in Kenia. Außerdem ist es in Guyanna Außerdem ist das Unternehmen an der Börse in Toronto und an der Nasdaq in Stockholm notiert.